Der KURIER zitiert Ursula Zelenka vom ÖAMTC:
Was bisher im KFG als Fahrgestell bezeichnet wurde, muß nun durch den folgenden
Wortlaut ersetzt werden:
Unvollständiges Fahrzeug im Sinne des Artikels 2
der Richtline 70/156/EWG.
Gespannt darf man nun auf die Definition des Begriffs "Fahrgestellnummer" warten.