Der KURIER zitiert Ursula Zelenka vom ÖAMTC:

Was bisher im KFG als Fahrgestell bezeichnet wurde, muß nun durch den folgenden Wortlaut ersetzt werden:
Unvollständiges Fahrzeug im Sinne des Artikels 2 der Richtline 70/156/EWG.

Gespannt darf man nun auf die Definition des Begriffs "Fahrgestellnummer" warten.

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